Der Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann ist nach einem Bericht von Golem jetzt wegen seiner Abmahnungen in Sachen Porno-Streaming bei Redtube zu Schadensersatz wegen“vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung” verurteilt worden.
Das Urteil hat das Amtsgericht Regensburg gesprochen (Aktenzeichen 3 C 451/14), berichtet die klageführende Kanzlei Weiß & Partner im Jurablog – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die frühere Kanzlei des früheren Rechtsanwalts Thomas Urmann Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 gut 36.000 Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform abgemahnt.
Man darf gespannt sein, ob der Ex-Abmahnanwalt ausreichend Geld besitzt, um 36.000 potentielle Geschädigte abzufinden oder ob er hinter schwedische Gardinen kommt…