Schon wieder übertreibt es die EU bei der anstehenden Urheberrechtsreform, bei der es auch um die sogenannte Panoramafreiheit geht. Damit ist das Recht gemeint, ein Urlaubsfoto auch dann zu veröffentlichen, wenn ein öffentliches Gebäude oder Kunst darauf zu sehen ist. Das betrifft nicht nur Webdesigner und verwandte Berufe.
Aufreger des Tages ist die Fassung des Reports des Europaparlamentes zur Urheberrechtsreform, die am 9. Juli beschlossen werden soll und den Satz enthält, der von den Meisten als das faktische Ende der Panoramafreiheit interpretiert wird: „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.
Zurzeit gilt in Deutschland und Großbritannien, dass jemand, der sich auf öffentlichem Grund befindet, die recht freie Wahl hat , was er fotografiert und darf und diese Bilder auch gewerblich publizieren darf. Mit der neuen Regelung würde alles anders.
In Frankreich, Italien und Griechenland ist die Panoramafreiheit schon jetzt komplett eingeschränkt: Wer ein Selfie mit dem Eiffelturm im Hintergrund auf Facebook postet, könnte schon Post vom Abmahnanwalt bekommen…
Wie bei unserem Artikelbild aus der Wikipedia (Kham Tran CC BY-SA 3.0) müsste man dann das Riesenrad London Eye schwärzen, genau wie auch schon heute den Eiffelturm in Paris. Das dürfte dann zumindest auf Facebook & Co. wohl das Ende der Urlaubsfotos sein.
„Die EU will Ihre Fotos vom London Eye verbieten“, regt sich der Daily Express auf und die Times drischt auf den Erbfeind ein: „Die Franzosen können Unsinn zum Gesetz machen – es bleibt dennoch Unsinn“.
Die Abmahnmafia reibt sich schon die Hände und bedankt sich bei den EU-Politikern für die Erweiterung und Stabilisierung ihres perversen Geschäftsmodells.