Im Streit um Websperren gegen Online-Plattformen, über die rechtswidrig unlizenzierte Songs, Videos, Programme oder Spiele heruntergeladen werden können, hat die Musik- und Filmindustrie in Schweden eine Niederlage hinnehmen müssen.
Das Stockholmer Bezirksgericht urteilte nach Presseberichten, dass der schwedische Provider Bredbandsbolaget die Torrentseite The Pirate Bay nicht blockieren muss.
Zusammen mit Organisationen der schwedischen Filmwirtschaft hatten die Labels Universal Music, Sony Music und Warner Music geklagt und beantragt, dass der Zugangsanbieter für die Copyright-Verletzungen seiner Kunden haftbar gemacht werden sollte, wenn er die in Schweden entwickelte Seite nicht sperren würde.
Der Provider Bredbandsbolaget vertrat den Standpunkt, dass man seine Kundschaft nur mit einem Netzzugang versorge und den freien Fluss der Informationen sicherstelle, und konnte den ja auch erfolgreich verteidigen.
Das Gericht hat eindeutig entschieden, dass der Provider sich keiner Beihilfe zu Straftaten schuldig gemacht hat. Man sehe sich deshalb außerstande, den von den Rechteinhabern geforderten „Bann“ anzuordnen, erklärte der Vorsitzende Richter. Allerdings können die Kläger können noch gegen das Urteil in Berufung gehen.