Am Freitag teilten die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner von der Anwaltskanzlei MMR aus Berlin mit, dass sie gegen die gerade an diesem Freitag in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.
Zum einen klagten sie vor dem Bundesverfassungsgericht „in eigenem Namen und aus eigener Rechtsbetroffenheit als Berufsgeheimnisträger“, weil sie nicht ausreichend vor der sehr umstrittenen Überwachungsmaßnahmen geschützt seien. Es hätten sich aber zum anderen auch zahlreiche weitere Betroffene der Initiative angeschlossen.
Dabei zählen der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Deutsche Medienverband (DMV) und mehrere Journalisten sowie die Medienexpertin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner, zu den Beschwerdeführern.
Parallel läuft schon ein Antrag an das Verfassungsgericht, das einstweilig anordnen soll, die Speicherauflagen für die Provider bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzten.
Und weitere Verfassungsbeschwerden sind in Vorbereitung. Mit ihrem ersten Versuch, alle Deutschen ohne Anlaß auszuspionieren, ist eine frühere schwarzrote Koalition schon 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert und auch der EuGH hat den europäischen Vorstoß zur anlasslosen Massendatenspeicherung schon im vorigen Jahr gekippt.
Aber die Politiker können es wohl nicht lassen. Es ist offenbar sehr verlockend, alles von allen anderen zu wissen oder auch jederzeit Internetsitzungen und Telefonate im Nachhinein belauschen zu können.
Merkwürdig dabei ist: Auf Ungarn und Polen wird gemeinschaftlich hart eingedroschen, weil sie „die Verfassung schleifen“, aber selbst machen die verantwortungslosen Politiker von CDU, CSU und SPD dasselbe in Grün und demontieren unsere Grundrechte.