Eine drei Jahre alte Verordnung soll jetzt Shopbetreiber im Internet verunsichern – zumindest nach den Informationen, die man auf Plattformen wie anwalt.de oder e-recht24.de, die die Shopbetreiber eindringlich vor den Folgen (Abmahnung) warnen, die sie zu erwarten haben, wenn sie die neuen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 noch nicht erfüllen, dazu erhält.

Es geht da im Wesentlichen um eine europäische Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Rahmen von Online-Geschäften, die seit dem 9. Januar 2016, also seit dem letzten Wochenende, in jedem Shop verlinkt sein sollte.

Das Dumme daran ist aber, daß die Beamten es nicht geschafft haben, innerhalb von drei Jahren die Internetseiten dieser Schlichtungsstelle zu realisieren.

Auf einer Unterseite des Servers der EU-Kommission für europäisches Recht unter der angeblichen Adresse der Schlichtungsstelle http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet sich nur ein freundliches „Danke für Ihren Besuch – voraussichtlich sind diese Seiten am 15. Februar 2016.“.

Ob ein Onlinehändler nun einen toten Link in sein Impressum einbauen muß oder ob die Unmöglichkeit, auf eine nicht vorhandene Schiedsstelle der EU im Internet zu verlinken, eine Abmahnung dazu ebenso unmöglich macht, vermag ich nicht zu sagen – ich habe das zweite Staatsexamen in Jura leider nicht gemacht…