So lange wir Alle uns erinnern können – muss der krank geschriebene Arbeitnehmer/Patient, den Krankenschein bei seinem Arbeitgeber abgeben. Dies ist nun 1 Jahr nach dem Pilotprojekt – Geschichte. Nur leider haben viele Arbeitgeber und deren Personalbüros, dies noch gar nicht realisiert.
Für viele wird der “Groschen” wohl erst fallen, wenn sich im Januar die ersten Mitarbeiter krank melden und eben keinen Krankenschein vorlegen.
Ab Januar werden die Praxen die Krankmeldungen über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) an die Krankenkassen übermitteln und Arbeitgeber müssen sich diese Daten dort abholen.
Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung erhalten nur noch einen (für sich) statt 3 Ausdrucke (für sich, für die Krankenkasse und für den Arbeitgeber). ABER … Arbeitnehmer müssen Ihren Arbeitgeber natürlich weiterhin über die Krankmeldung informieren.
Privat versicherte erhalten weiterhin alle 3 Belege , für Sie ändert sich nicht, Sie müssen diese weiterleiten wie eh und je.
Die Arbeitgeber der gesetzlich Versicherten, stellen eine digitale Anfrage zum Abruf der eAU bei der Krankenkasse (sobald sie durch den Mitarbeiter über die Krankmeldung informiert wurden) – sofern ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt/gemeldet hat, kann der Arbeitgeber die Daten dann abrufen.
Sollte es bei dem neuen Verfahren in irgend einer Form zu technischen Störungen bei der Übermittlung der Daten von der Praxis an die Krankenkasse kommen – kann die Praxis weiterhin 3 Exemplare ausdrucken und der Mitarbeiter muss diese wie in der Vergangenheit weiter reichen – also ist zumindest für potentielle Probleme auf Softwareseite vorgesorgt.
Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztliche Bundesvereinigung, nennt die Zahl von 77 Millionen Krankenbescheinigungen im Jahr und befürchtet Anfangsschwierigkeiten schon alleine durch mangelnde Informationen bei den Arbeitgebern.
Aber auch in den Arztpraxen mangelt es an Umsetzung. Schon seit Oktober 21 sind die Praxen zur Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen verpflichtet, doch nur die Hälfte verfügte zu diesem Zeitpunkt über den notwendigen Heilberufsausweis, daher wurde eine Übergangsfrist bis Juli 22 eingeräumt… aber auch dieser Termin wurde nicht vollständig wahrgenommen. Stand Mitte Dezember 22 : etwa 70% der Ärzte leiten die Daten bisher vorschriftsmäßig weiter.