Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff will Googles Email-Dienst GMail jetzt einer Prüfung unterziehen.
Sie bezieht sich dabeiauf ein Urteil aus dem letzten Monat (Az. 21 K 450/15), in dem das Verwaltungsgericht Köln feststellte, dass der US-Konzern seinen Mail-Dienst als Telekommunikationsdienst anmelden muss.
Danach würde auch Googles Emaildienst im Rahmen der bestehenden aufsichtsrechtlichen Möglichkeiten von den deutschen Behörden kontrolliert.
Frau Voßhoff hatte immer wieder insbesondere die Unart des Scannens der Emails von GMail-Nutzern als “nicht unerheblichen Grundrechtseingriff” kritisiert. Solche Scans macht Google nach eigenen Aussagen nicht nur, um personalisierte Anzeigen schalten zu können, sondern auch, um so eventuell illegale Inhalte zu finden.