Damit sie Dienste wie WhatsApp und Snapchat nutzen können, laden die Smartphonebesitzer unfreiwillig ihre kompletten Adressbücher hoch. Nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung ist dafür aber die Zustimmung jeder einzelnen Person in den Kontakten nötig. Jetzt hat die Firma Continental angemessen reagiert und deshalb die Chat-Apps auf ihren immerhin über 36.000 Dienst-Smartphones schlicht verboten.
Es gibt ein Leben ohne WhatsApp!
Für mich persönlich ist das eine Bestätigung, denn als WhatsApp Ende 2016 den entsprechenden Passus in seine Nutzungsbedingungen eingeführt und sich geweigert hat, Leute mitmachen zu lassen, wenn sie ihre Kontakte nicht freigeben, habe ich entsprechend der Empfehlung der Datenschützer vor gut einem Jahr WhatsApp auf meinem Handy gelöscht.
Allerdings war ich schon verwundert, warum die meisten Bekannten sich die Verantwortung für den Datenschutz ihrer Kontakte von den Konzernen rechtlich verbindlich aufs Auge drücken lassen und sich durch die schon damals in aller Regel illegale Weitergabe aller ihrer Kontakte an WhatsApp die weitere Nutzung von WhatsApp möglich machten.
Continental kritisierte deutlich, dass die WhatsApp & Co. die Verantwortung auf die Nutzer abwälzten. Will man die Verordnung befolgen, müssten die WhatsApp-Nutzer von jeder einzelnen Person in ihrem Adressbuch vorher die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen.
Das sei im Alltag “nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich”. Continental ergänzte, das Verbot der Messenger-Apps auf den Firmenhandys könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter des Dienstes die unbedenkliche Nutzung “im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung” möglich machten.