Verbraucherschützer haben kritisiert, dass die digitalen Briefmarken der Deutschen Post schon nach 14 Tagen ihren Wert verlieren, wenn sie bis dahin nicht benutzt wurden.
Auch das Landgericht Köln wirft der Deutschen Post rechtswidriges Handeln vor, wenn die Gültigkeitsdauer von digitalen Briefmarken nuir 14 Tage beträgt. Deshalb darf die Post die Gültigkeit mobiler Briefmarken nicht mehr auf 14 Tage nach Kauf befristen. Dieser lange Zeitraum benachteilige die Verbraucher unangemessen, urteilte das Gericht jetzt. Eine entsprechende Klausel in den AGB des Konzerns ist damit unwirksam.
Die Klage der Verbraucherschützer hatte Erfolg
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in dieser Sache Klage gegen die Deutsche Post eingereicht und vor Gericht auch gewonnen. Das ergangene Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig und die Post hat gegen den Richterspruch Berufung eingelegt (Az. 33 O 258/21). Die Verbraucherschützer kritisierten, dass Kunden durch das kurze Gültigkeitsdatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt würden.
“Nach Ablauf von 14 Tagen behält die Post das Geld für bereits bezahlte, aber noch nicht genutzte Porto-Codes einfach ein, ohne eine Gegenleistung zu erbringen”, kritisierte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. “Diese extreme Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ist rechtswidrig.”
Ein Kaufvertrag gilt drei Jahre
Ansprüche aus einem Kaufvertrag verjähren laut Gesetz normalerweise nach drei Jahren. Davon weiche die Klausel der Post in nicht hinnehmbarer Weise ab, meinte das Gericht. Die Post argumentierte, dass die Gültigkeit aufgrund der begrenzten Anzahl an Zeichen notwendig sei. Zudem sei die kurze Gültigkeit erforderlich, um Missbrauch oder Betrug zu verhindern.
Die Richter bezeichneten die Argumente der Post als nicht nachvollziehbar. Selbst wenn die Post nur Ziffern für die Codes verwendete, gäbe es bereits 100 Millionen verschiedene Kombinationen. Da die achtstelligen Porto-Codes zusätzlich auch aus Buchstaben bestehen, ergeben sich tatsächlich noch sehr viel mehr Möglichkeiten.
Es sei Sache der Post, ihr System so zu gestalten, dass eine mehrfache Verwendung der Codes erkannt und verhindert werde, meinte das Gericht.
Der Hintergrund:
Seit zwei Jahren verkauft die Post über ihre Smartphone-App mobile Briefmarken, die statt echter Briefmarken für die Frankierung von Briefen und Postkarten genutzt werden können. Die App gibt nach dem Kauf einen achtstelligen Porto-Code aus, der dann auf den Brief oder die Postkarte geschrieben wird.
Nach den Post-Bedingungen soll ein Code immer nur 14 Tage lang gültig sein. Eine Erstattung des bezahlten Portos ist nach Ablauf der Frist explizit ausgeschlossen – und genau diese Klausel wurde jetzt vom Gericht für unwirksam erklärt.