am 8. / 9. Oktober 2009 in Berlin fand die 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin statt. Ergebnis der Konferenz in einem Satz: “Neustart im Datenschutz jetzt – kein “Weiter so”!”
Der neu gewählte Bundestag sei aufgefordert eine Revision des veralteten Datenschutzrechtes vor zu nehmen und es an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die letzten “Not-Operationen” seien nicht das Ende der Fahnenstange am Bundesdatenschutzgesetz. Bürger müssen endlich Selbstbestimmung über Ihre Daten zurück gewinnen.Zur nächsten Datenschutzkonferenz im Frühjahr 2010 will man konkrete Vorschläge unterbreiten.
Entschließung “Aktueller Handlungsbedarf beim Datenschutz – Förderung der Datenschutzkultur”
Mit dem von der EU Kommission vorgeschlagenen “Stockholmer Programm” sollen in der EU politische Ziele für einen “Raum für Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger” festgeschrieben werden.
Die Datenschützer monieren: Die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und deren Privatsphäre zu schützen, wird in diesem Programm zwar Prioritär erhoben. Im Gegensatz zu diesem Programmsatz sind aber zugleich neue, zentrale E_ Datenbanken (wie für Ein- und Ausreisen in die oder aus der EU) geplant, die nicht nur den Europäischen Bürger gläsern mache. Die Datenschützer fordern, in Europa ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit, besonders im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit herzustellen.
Ebenfalls kritisiert wird mangelnder Datenschutz durch Mängel in der elektronischen Speicherung von Krankenakten. Krankenhausinformationssysteme müssen nicht nur eine schnelle Behandlungsentscheidung fördern, es fehlen restriktive Zugriffsbefugnisse und Mechanismen, die auch eine Prüfung des Zugriffs im Nachhinein ermöglichen. “Die Achtung des Patientengeheimnisses ist ein Menschenrecht, dessen Schutz auch technisch sicherzustellen ist.”
Beim geplanten Staatsvertrag zur Errichtung eines IT-Planungsrates wurden bisher Belange des Datenschutzes ausgeklammert. Angesichts der Komplexität und Vernetzung von IT-Systemen wird gefordert den Datenschutz nicht auf der Strecke bleiben zu lassen.
“Kein Ausverkauf von europäischen Finanzdaten an die USA!”
Verhandlungen zwischen EU und USA zum neuen SWIFT Abkommen. Die Daten von Millionen weltweiter Finanztransfers sind auf Servern der EU gespeichert und seit langem ohne ausreichende Rechtsgrundlage dem Zugriff der US-Behörden ausgeliefert. Nun soll offenbar ein transatlantisches Terrorfahndungssystem aufgebaut werden: Sämtliche Daten werden dann von den USA zur Terrorismusbekämpfung genutzt – auch ohne Verdacht gegen bestimmte Personen und ohne wirksame Kontrolle. Die Datenschutzbeauftragten erwarten von der Bundesregierung, dass sie die sensiblen Bankdaten der Bürger wirksam schützt und einem solchen Abkommen nicht zustimmt.
Hoffen wir das die “Vorschläge” der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht vor taube Ohren kontrollwütiger Politiker stoßen.