Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat Facebook’s Like-Button technisch und rechtlich analysiert und für rechtswidrig befunden. Jetzt will es gegen den “Gefällt mir”-Button und damit gegen die Reichweitenanlyse von Facebook vorgehen.

In Schleswig-Holstein sind alle Betreiber von Webseiten aufgefordert, Facebook – Fanpages und die Plugins für den “Gefällt mir”-Button von ihren Internetseiten zu entfernen.

Solche Angebote stellen einen Verstoß gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein dar. Denn jeder Benutzer dieser Techniken wird zwei Jahre lang einem Tracking unterzogen, das ein deutliches Profil von ihm aufzeichnet. Und dabei wird der Betroffene noch nicht einmal andeutungsweise über Art und Umfang der Verfolgung informiert.

Wer das Weitergeben solcher Daten an Facebook über seine Internetseiten nicht bis September verhindert, muss mit einer Unterlassungs-Verfügung oder sogar mit Bußgeld von bis zu 50.000 € rechnen.