Am 1. Juli 2021 tritt eine wichtige Änderung im internationalen Warenverkehr in Kraft: Die Freigrenze für Warensendungen aus Ländern außerhalb der EU entfällt ersatzlos. Die dadurch anfallenden Einfuhrgebühren müssen vom Händler oder aber direkt vom Empfänger bezahlt werden.
Bisher sind alle Warensendungen, deren Sachwert nicht höher als 22 Euro ist, nach Artikel 23 und 24 der Zollbefreiungsverordnung einfuhrabgabenfrei. Das gilt sowohl für den Zoll als auch für die Einfuhrumsatzsteuer. Vom 1. Juli 2021 an endet diese Befreiung, und ab dann werden wieder auf jeden Warenversand Einfuhrabgaben erhoben.
Die Neuregelung geht auf eine Initiative der EU-Kommission zurück, die mit der Neuregelung Wettbewerbsvorteile von Versendern aus dem außereuropäischen Ausland beseitigen und auch den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen möchte.
Post- und Paketboten kassieren
Nach der Neuregelung müssen Kunden, die Sendungen aus Ländern außerhalb der EU, wie zum Beispiel aus Großbritannien, China oder den USA erhalten, bei deren Empfang Einfuhrabgaben bezahlen.
Werden die Sendungen von der Deutschen Post bzw. DHL zugestellt, dann wird dabei genauso vorgegangen, wie das bisher schon bei Warenwerten über der 22-Euro-Freigrenze gemacht wurde: Der Post- bzw. Paketbote kassiert direkt beim Empfänger ab – oder der Kunde bezahlt bei der Abholung in der Filiale.
Zusätzlich zu den Einfuhrabgaben erhebt die Deutsche Post auch noch die schon bekannte Auslagenpauschale von 6 Euro incl. MwSt.
Unter 5,23 Euro bleibt es gebührenfrei
Nur wenn der Wert von Sendungen so niedrig ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als ein Euro betragen würde, verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Gebühren – das sind Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 5,23 Euro.
Der Empfänger wird auch dann nicht zur Kasse gebeten, wenn der Versender die anfallenden Gebühren schon vorab mit einem entsprechenden Zollverfahren bezahlt hat.
Außerdem entstehen für den Kunden keine Einfuhrabgaben, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der schon in der EU registriert ist und die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt.
Der Zeitpunkt ist entscheidend
Diese Neuregelung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Entscheidend dafür, ob eine Sendung mit unter 22 Euro Warenwert in Deutschland noch gebührenfrei zugestellt werden kann, ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Ware in Deutschland und der Anmeldung beim Zoll.