Nach einem Bericht von Golem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Geschäftsführer der Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen, Thomas Urmann.

Es geht um den Vorwurf, Urmann habe Internetnutzer wegen Streamings abgemahnt, obwohl dies nicht strafbar sei.

Das teilte die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) mit, die eine Strafanzeige gegen Urmann wegen besonders schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges eingereicht hatte.

Das Landgericht Köln hatte Anträge dabei durchgewinkt, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Streamingplattform Redtube.com herauszugeben. Von diesen Streaming-Abmahnungen durch die bekannte Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen dürften weit mehr als 10.000 Menschen in Deutschland betroffen sein, die nichts Verbotenes getan haben.

“Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach Paragraf 53 Absatz 1 Urheberrechtsgesetz zulässig ist. Thomas Urmann behaupte jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil”, begründete Rechtsanwalt Müller seine Klage.

Urmann drohe den Betroffenen auch damit, weitere staatliche Hilfe gegen sie in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen gegen sie zu beantragen und dies unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. RA Müller sagt: “Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.”

Die Kanzlei Urmann + Collegen hätte außerdem angekündigt, noch weitere Streaming-Plattformen zu überwachen. Es sei aber mit den Grundsätzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht zu vereinbaren, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Bürger im Internet dadurch eingeschränkt wird, dass ihnen das “dumpfe Gefühl” gegeben wird, überwacht zu werden, meinte RA Müller.

Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft dem mit einer Porno-Mafia verbandelten Abmahnanwalt Thomas Urmann, der ja schon angebliche Porno-Konsumenten im Internet an den Pranger stellen wollte, endlich das miese Handwerk legt.