Bisher war es verboten, beim Internet-Auktionshaus Ebay Videos oder Spiele ohne Jugendfreigabe einzustellen. Wer es trotzdem machte, musste mit Entfernung des Artikels und im Wiederholungsfall auch mit einer Abstrafung rechnen. Nach einem Bericht der PC-Welt ist seit gestern ist der Vertrieb von “ab 18”-Produkten bei Ebay erlaubt.
Zunächst gilt das allerdings nur für gewerbliche Verkäufer, die sich verpflichten, beim Versand auch die Jugendschutz-Richtlinien zu beachten. Insbesondere dürfen keine solchen Pakete an Jugendliche oder Kinder ausgeliefert werden.
Einschränkend ist auch noch festzustellen, dass die Freigabe von “ab 18”-Artikeln sich nur auf Spiele und Filme mit Gewalt-Inhalten bezieht. Aus sexuellen Gründen indizierte Medien sind bei Ebay auch weiterhin verboten. Merkwürdige Moral, oder?