Der BGH hat in einem Urteil dem Betreiber eines WLANs auferlegt, den Zugang zum WLAN durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für die Rechtsverstöße Dritter, die darüber surfen, ausschließen möchte.

Allerdings sind WLAN-Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten  ja grundsätzlich für Dritte gedacht, und auch dabei ist die Rechtslage unsicher. Das gilt entsprechend auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für Dritte öffnen wollen.

Jetzt soll die ja im Koalitionsvertrag festgelegte Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netwerkzen endlich verwirklicht werden. Die Rheinische Post hat aus Regierungskreisen erfahren, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben könnte, der die Störerhaftung lockert und es beispielsweise Café-Besitzern erleichtern soll, offene WLANs ohne dieses Risiko anzubieten.

Nach Abschaffung klingt das allerdings nicht wirklich…