Heute hat das Verfassungsgericht die Praxis der Kommunalverwaltungen in Deutschland, von allen Hartz IV-Empfängern und Rentnern in Grundsicherung generell Kopien ihrer Kontoauszüge zu verlangen, untersagt. Die Begründung dazu ist sehr deutlich:

Der Zwang zur Offenlegung der Kontoauszüge von Transferleistungsempfängern übt politisch gewollten Druck auf diese Menschen aus und verletzt dabei in eklatanter Weise ihre Grundrechte. Das ist mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar.

Angerufen hatte das Gericht die laut ihrem im Werden befindlichen Parteiprogramm in Wirtschaftsfragen eher neoliberal daherkommende Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“.