Im monatelang verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht zwar, dass die Große Koalition die entsprechende EU-Richtlinie “über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten” zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen und diese personenbeziehbaren Informationen sechs Monate von Providern aufbewahren lassen will.

Aber vorerst wird es die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten in Deutschland wohl nicht geben. Denn im Dezember hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Pedro Cruz Villalón, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als einen Verstoß gegen europäische Grundrechte kritisiert. Deshalb will der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zunächst eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass die EU-Richter diese Richtlinie vollständig kassierten, begründete er seinen Entschluss. In diesem Fall würde die “Geschäftsgrundlage” für den Koalitionsvertrag komplett entfallen. “Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden“, sagte Maas dem Spiegel. “Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis.

Damit bringt SPD-Justizminister Heiko Maas CDU und CSU gegen sich auf. “Wir hatten vereinbart, dass wir die Vorratsdatenspeicherung einführen. Und dabei bleibt’s“, stellte der CSU-Innenpolitiker und Hardliner Hans-Peter Uhl in der “Berliner Zeitung” klar. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten – davon könne nicht die Rede sein. “Wenn eine Partei sich nicht an die Verträge hält, dann muss man das im Koalitionsausschuss besprechen.