Die Daten von 10.000 abgemahnten Nutzer der Porno-Streaming-Plattform Redtube.com sollen nach einem Bericht von Golem illegal mit der Software GladII 1.1.3. von ITGuards ermittelt worden sein.

Bei diesem Vorgang habe das Landgericht Köln offenbar getäuscht werden sollen und sei deshalb von P2P (Filesharing) ausgegangen, sagt der Berliner Rechtsanwalt Johannes von Rüden, dem gestern erstmalig Akteneinsicht gewährt wurde.

In dem Beschluss das Gerichts heißt es: “Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sogenannte Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung im Sinne vom Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz vor.” In dem Antrag habe aber “nichts von einer Tauschbörse” gestanden, sagte Johannes von Rüden.

Das ist typisch für die Kanzlei U+C: Die Daten (IP-Adressen) wurden vermutlich illegal ermittelt und auch der Beschluss des Gerichtes wurde vermutlich zumindest ordnungswidrig, wenn nicht sogar auf strafbare Art und Weise erwirkt.

Diese Kanzlei ging ja sogar so weit, die wegen Pornos Abgemahnten an einen virtuellen Pranger im Internet stellen zu wollen, was in letzter Minute vom Landgericht Essen verboten wurde.

Es ist zu hoffen, dass sich endlich mal ein mutiges Gericht findet, das diese Machenschaften der einschlägig bekannten Abmahn-Kanzlei U+C beendet und den beteiligten Rechtsanwälten, die viele als Mitglieder der Abmahn-Mafia bezeichnen, dauerhaft die Zulassung entzieht.