Wann immer etwas grundgesetz- oder europarechtswidrig zu regeln ist, ist Heiko Maas (SPD) immer schnell mit einem Entwurf dabei, wie zuletzt beispielsweise bei der Vorratsdatenspeicherung.

Sowohl die Opposition als auch die Digitalverbände haben ihre Kritik schon lautstark geäußert, nun hört man aber auch recht deutliche Bedenken gegen das Gesetz gegen Hasskommentare im Internet aus der Regierungskoalition.

Dieses Gesetz bedroht Facebook, Twitter & Co. immerhin mit Bußgeldern von bis zu 50 Millionen Euro, wenn die Sozialen Netzwerke nicht innerhalb 24 Stunden „offensichtlich strafbare Inhalte“ löschen, und es wurde auch schon im Kabinett abgenickt.

Laut einer Vorab-Veröffentlichung von Spiegel- Online stellen auch die Netzpolitiker der CDU zu Recht das komplette Konzept dieses Gesetzes in Frage. Der netzpolitische Sprecher der Union Thomas Jarzombek (CDU) will nach dem Bericht nicht, dass „Facebook und Co. weiterhin selbst entscheiden dürften, welche Beiträge gelöscht werden“. Er sieht das zwingend als Aufgabe einer staatlich regulierten Behörde genau wie beim Jugendschutz an, will darüber hinaus auch Bot-Beiträge kennzeichnen lassen und zusätzlich noch ein Recht auf Gegendarstellung installieren.

Die Vize-Fraktions-Chefin der SPD, Eva Högl, moniert ebenfalls mehrere Aspekte dieses Schnellschusses aus der Hüfte von Heiko Maas. Högl geht es dabei besonders um den „schrankenlosen Auskunftsanspruch“ den sie in der Verpflichtung der Dienstanbieter, die Klartextnamen der Verfasser von Beiträgen herauszugeben, sieht. Dazu sei ein richterlicher Vorbehalt nötig, meint Frau Högl.

Foto: Sandro Halank, CC BY-SA 3.0