Wer dort mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft, muss von Plattformanbietern wie Ebay, Amazon Marketplace, Etsy, Vinted und Co seit dem 1. Januar 2023 an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

Hat man zum neuen Jahr den guten Vorsatz gefasst, endlich mal den Keller auszumisten und bei Ebay & Co zu verkaufen, kommt man bei der nächsten Steuererklärung schwieriger an der Meldung seiner Gewinne vorbei, denn seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz PStTG).

Details zum neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz PStTG

Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen (das bald nur noch “Kleinanzeigen” heißt), Amazon Marketplace, Etsy oder Vinted müssen jetzt die Anbieter auf ihrer Plattform identifizieren und spätestens am 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Nur Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und dabei insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben, sind von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt.

Einkommenssteuerpflichtig schon ab 600 € pro Jahr

Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro für Gewinnen im Jahr. Wird die überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig. Die neue Meldepflicht soll es den Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern zu prüfen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen dann auch eine Nachzahlung zu verlangen.

Diese Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber mit Sitz im EU-Ausland. Meldepflichtig sind außer den einfachen Warenverkäufen auch die “zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen” und die “Erbringung persönlicher Dienstleistungen”. Damit fallen zum Beispiel auch Vermieter privater Unterkünfte bei Airbnb unter die neue Meldepflicht.

Der Betreiber einer Plattform, die “es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen”, wird dazu verpflichtet, sich auch bei einer dafür zuständigen Behörde zu registrieren.

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