Gestern hat das Bundeskabinett im dritten Anlauf den extrem umstrittenen Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger als “Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes” beschlossen.
Damit sollen Suchmaschinen wie Google künftig ein Entgelt an Verlage zahlen und diese wiederum die Autoren der Texte beteiligen. Deshalb ist der Gesetzentwurf auch als “Lex Google” bekannt geworden. Neben Suchmaschinen sind auch sogenannte News-Aggregatoren von dieser Zahlungspflicht betroffen.
Nicht erfasst werden deshalb andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt.
Die Internetwirtschaft sieht das Gesetz sehr skeptisch. Der Branchenverband Bitcom kritisiert besonders die unscharfen Formulierungen, die für Rechtsunsicherheit sorgen und dazu führen werden, dass innovative Online-Angebote dieser Art in Deutschland keine Zukunft mehr haben. “Die Diskussion darüber muss in der notwendigen Breite geführt werden, bevor ein von allen Seiten kritisiertes Gesetz durch den Bundestag gepaukt wird”, sagt Bitcom-Hauptgeschäftsführer Rohleder dazu.
Google meint dazu “Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.”
Das geplante Gesetz schadet im Grunde allen Internetnutzern durch weniger verfügbare Informationen, höhere Kosten und durch seine Wirkung als Innovationsbremse.