Viel wüssten sie am liebsten in jedem Auto, während sie für andere komplett verboten gehören: Die Dashcams, also die kleinen Kameras an den Windschutzscheiben oder Armaturenbrettern der Autos, sind sehr umstritten.

Gerade befasst sich zum ersten Mal auch der Bundesgerichtshof (BGH) mit diesem Thema, und am morgigen Dienstag will das höchste deutsche Zivilgericht über die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht urteilen. Dazu wird aus Karlsruhe ein Grundsatzurteil (VI ZR 233/17) erwartet.

Problematisch beim permanenten Filmen anderer Verkehrsteilnehmer ist nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV), dass das gegen den Datenschutz verstößt.

Der Vorschlag des ADAC

Die Verkehrsexperten sehen die Lösung des Problems in einem Kompromiss: Zum Beispiel macht sich der ADAC dafür stark, kurze, „anlassbezogene“ Aufnahmen als Beweismittel doch zuzulassen. „Wer nur situativ aufnimmt, weil er eine Gefahr erkennt, sollte diese Aufnahmen auch in einem späteren Verfahren einbringen dürfen“, lautet die Begründung von einem Sprecher des Automobilclubs.

Dabei müsse der Datenschutz dann aber auch überwiegen, wenn beispielsweise irgendwelche „Hilfssheriffs“ wahllos filmten, um dann die Verstöße anderer Verkehrsteilnehmer anzuzeigen. Ähnlich argumentiert auch schon seit längerer Zeit auch der Verkehrsgerichtstag.