Mit einer Birne als Markenzeichen wollte das chinesische Unternehmen Pear Technologies auf den Markt und meldete die Marke vor drei Jahren an. Dagegen legte Apple aber Widerspruch ein und konnte sich damit auch beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) durchsetzen.

Die Entscheidung wurde bereits Mitte Januar 2017 gefällt, wurde aber erst jetzt allgemein bekannt. Pear vermarktet Produkte rund um digitale Karten und Navigationslösungen und ist damit – wie Apple – auch (irgendwie) im Bereich der Computertechnik aktiv.

Apple begründete den Einspruch damit, dass die Silhouette einer Birne bei Kunden zu Verwechslungsgefahr mit Apples Logo, dem angebissenen Apfel, führen könnte. Pear könnte so von der hohen Reputation der Marke Apple profitieren.

Pear wies zwar darauf hin, dass zu der Markeneintragung auch der Schriftzug Pear Technologies gehöre, der ja unter der Birnensilhouette zu sehen sei, und während das Apple-Logo angebissen sei, habe die Birne von Pear keine Bissspuren.

Diese Begründungen beeindruckte die Behörde allerdings weniger. In der Begründung  des EUIPO heißt es, dass “eine Birne ganz klar kein Apfel” sei. Trotzdem habe das Logo von Pear zu viel Ähnlichkeit mit Apples Logo und orientiere sich mit seiner Gestaltung zu stark daran.

In dem Verfahren, das sich drei Jahre lang hinzog, hatte Pear das Design sogar schon geändert, um damit eine Markeneintragung zu erreichen. Die vorher klar erkennbare Birnensilhouette wurde nun abstrahiert und aus  mehreren rechteckigen Elementen mit abgerundeten Ecken nachgebildet (siehe Artikelbild).

Auch der Pear-Schriftzug gehörte wieder zum Bestandteil der Marke. Aber auch dagegen ging Apple vor und hatte Erfolg beim EUIPO. Das Amt sah immer noch zu viele Ähnlichkeiten zwischen den beiden Markenzeichen – nachvollziehbar ist das kaum noch.

Man fragt sich schon, wie Apples Lobbyisten in Brüssel das wieder geschafft haben und lernt: Obst von der EU gibt es ausschließlich für Apple!