Die Bundesregierung hat zwar angekündigt, auch private WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung zu befreien, aber die jetzt geplanten Vorschriften werden Privatpersonen wohl eher nicht dazu ermutigen, weil sie im schlimmsten Fall sie jeden Benutzer namentlich kennen müssen – was bei Diensten wie den Freifunkern schlicht unmöglich ist.

Offenbar versteht die Bundesregierung unter “den ungefährlichen Betrieb von offenen WLANs ermöglichen”, wie es ja im Koalitionsvertrag steht, etwas sehr anderes als ein Normalbürger.

Denn Betreiber von Internet-Hotspots sollen von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter nur dann befreit werden, wenn sie “zumutbare Maßnahmen” ergreifen, um den möglichen Missbrauch ihres Internet-Anschlusses zu verhindern.

In Cafés, Bars, Restaurants oder Hotels ist das schon heute üblich. Dort bekommen zahlende Gäste bei Bestellung oder Ankunft einen Zettel mit individuellen Zugangsdaten. Und außer im Hotel wird dafür bisher wohl kaum jemand seinen Pass vorgezeigt haben.

Ein Absatz in dem Gesetzesentwurf, der in Klammern steht, verlangt sogar, dass Privatpersonen, die ihren Zugang mit anderen teilen, die Namen aller anderen Nutzer kennen müssen. Ob das letztlich heißt, dass sie sich den Perso oder Pass zeigen und die Daten notieren müssen, geht aus dem Entwurf nicht hervor. So eine Regelung wäre auch für Gruppen wie die Freifunk-Initiative ein unüberwindbares Problem, denn Sie kennen ihre Nutzer einfach nicht namentlich.

So machen Politiker aus guten Vorhaben schlechte Gesetze, die ihren eigentlichen Zweck letztlich komplett konterkarieren!