Nach zweijähriger Vorbereitungszeit ist die Datenschutzgrundverodnung (DSGVO, engl. GDPR) heute in der gesamten EU verbindlich geworden – jeder Betreiber von Internetseiten in den 28 Staaten der EU muss sich ab heute auch daran halten.

Die Furcht vor Abmahnungen kommt auf

Manch einer nimmt es eher gelassen, andere machen sich Sorgen und befürchten Abmahnungen von Anwälten der Abmahnmafia, die sich seit den Zeiten des seligen Freiherrn von Gravenreuth mit seinen Zentimeter-Bildschirmdiagonalen und Tanja-Briefen mit den übelsten Ruf im Internet geschaffen haben.

Ohne personenbezogene Daten ändert sich fast nichts

Neben den Internet-Riesen von Facebook über Whatsapp, Instagram und Google bis Twitter sollten auch viele andere Betreiber von Internetseiten, auf denen personenbezogene Daten (Name, Adresse, Email-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse) Dritter verarbeitet oder gespeichert werden, ihre Seiten inzwischen dementsprechend überarbeitet haben.

Das gilt übrigens nicht nur für europäische Seitenbetreiber, sondern für alle Internetseiten, die ihre Dienste auch Europäern anbieten.

Auch für die Internetseiten von Shops, Vereinen oder kleinen Bloggern könnten Änderungen nötig werden. Dabie kommt es im Grunde nur darauf an, ob auf der Internetpräsenz personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden oder nicht. Dabei gehören zu den personenbezogenen Daten auch Daten wie beispielsweise die Kleidergröße eines Kunden.

Kommt die nächste große Abmahnwelle?

Theoretisch könnten die Neuregelungen in der DSGVO für die Abmahnindustrie in Deutschland eine frische, lukrative Einnahmequelle werden, schätzen so manche Experten. Schließlich hat jede betroffene Person das Recht auf eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Meinung ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Und das darf ja dann für ihn auch ein Rechtsanwalt  “im Auftrag” erledigen…

Auch ich denke schon, dass die üblichen Verdächtigen auch die DSGVO als sprudelnde Quelle für die Finanzierung ihres Lifestyles (mein Haus, mein Boot, meine Pferdepflegerin) als Abmahnanwälte zu mißbrauchen versuchen werden. Das liegt aber nicht an der DSGVO der EU selbst, sondern an korrupten Politikern, die das Problem schon seit Jahrzehnten kennen, aber nichts dagegen tun und sich im Gegenzug auch über Parteispenden von Anwälten freuen.

Denn wenn für die erste Abmahnung keine Kosten für die Verbraucher entstehen dürften, wäre der Abzocke der Abmahnkanzleien der Boden komplett entzogen!

Der Digitale Selbstmord ist keine Lösung!

Wer sich mit dieser Materie nicht auskennt, könnte aber auch recht schnell auf die Idee kommen, seine Internetseite jetzt einfach dicht zu machen, bevor die erste Abmahnung der Erben von Gravenreuths eintrudeln kann. Einige haben das auch schon zeitweilig oder dauerhaft getan

Das hieße aber letztlich auch, das Kind mit dem Bade auszuschütten!