Ab dem 1. August 2014, also morgen, müssen Unternehmen und Vereine in Europa ihre Lastschriften und Überweisungen im einheitlichen neuen SEPA-Format einreichen.
Eigentlich war der 1. Februar 2014 schon Stichtag, aber weil im Februar viele Unternehmen von ihren Prammen her noch nicht bereit für SEPA waren, verlängerte die EU-Kommission die Frist nochmals um sechs Monate, wir berichteten darüber. So wollte man ein Zahlungschaos vermeiden, bei dem Mitarbeiter und Lieferanten eventuell nicht an ihr Geld gekommen wären.
Unternehmen, die morgen noch nicht umstellen können, müssen damit rechnen, dass ihnen von den Banken zusätzlichen Kosten berechnet werden. Für die Banken bedeutet eine Zahlung im alten Format dann mehr Aufwand, denn sie müssen die Daten selbst in das neue Format umwandeln.
Auch bei Lastschriften, bei denen die bei SEPA notwendige Erlaubnis für den Einzug der Bank nicht vorliegt, muss die Bank gesondert nachhaken – oder sie verweigert grundsätzlich den Einzug und es kann kein Geld abgebucht werden.
Wer das als Privatmann nicht möchte, muss auch weiterhin nichts bei seinen Bankgeschäften ändern. Seine Überweisungen im alten Format werden auch nach dem 31. Juli noch ausgeführt – bis zum 1. Februar 2016 können Verbraucher noch die alte Kombination von Kontonummer und Bankleitzahl nutzen.
Diese Angaben wandelt dann die Bank für Privatpersonen gebührenfrei in das neue Format um, wobei nicht nur Unternehmen, sondern auch viele Privatleute in den vergangenen Monaten schon Erfahrungen mit der neuen Kontonummer IBAN gesammelt haben. Einzugsermächtigungen und Daueraufträge laufen ja ohnehin ganz normal weiter.