Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße gegen Facebook eingeleitet und das Unternehmen vor drei Tagen abgemahnt.
Es geht dabei um die neuen Faebook-AGB, die nach Auffassung der Verbraucherschützer mit insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und auch mit der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht verstoßen.
Kritisch sehen die Verbraucherschützer beispielsweise die darin enthaltenen Klauseln zur Klarnamenspflicht oder um die Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung, ohne dass die Nutzer eingewilligt haben.
“Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert”, erläutert der VZBV-Vorstand Klaus Müller. Je präziser das Nutzerprofil und die darüber erfolgende Steuerung der Werbung sei, umso mehr Geld könne Facebook mit dem Verkauf des Werbeplatzes verdienen.
Die Vorgehensweise des Sozialen Netzwerks ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen weder mit deutschem noch mit europäischem Recht vereinbar – nach gerade erst geäußerter Ansicht des Bundeskartellamt ist das auch kartellrechtlich bedenklich.