Was Sie so alles mit der eID-Funktion der neuen Personalausweise machen können, hängt davon ab, wer Ihnen eine Nutzung dafür anbietet. Die Abfrage von ID-Daten aus dem neuen Personalausweis ist nur Firmen gestattet, die ein Berechtigungszertifikat von der VfB im Bundesverwaltungsamt dazu erhalten haben.
Eine Liste aller Anbieter der neuen eID-Dienste mit dem neuen Ausweis, die schon eine Berechtigung erhalten haben und demnächst online gehen, findet man auf dem Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums.
Es hieß ja im Vorfeld, dass einige Nutzungsarten dringend angefragt worden seien, so dass viele erwarteten, in der Liste neben Banken auch Anbieter von Internetinhalten für Erwachsene, Filmdownloads mit Altersbeschränkung oder Hersteller von Zigarettenautomaten zu finden.
Stattdessen wimmelt es auf der Liste nur so von Versicherungen, von der Deutschen Rentenversicherung bis zur Zürich Vertriebs GmbH. Zwei, drei Banken stehen auch darauf, ein lächerlich geringer Anteil gegenüber den Versicherungen, obwohl doch jede Bank ein hohes Interesse an sicherer Authentifizierung haben sollte. Wenn man sich die Häufigkeit von Online-Betrug im Bankbereich ansieht, muss man sich doch fragen, warum Banken diese Liste nicht dominieren.